Gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden
(VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Karlstadt
in Absprache mit der Gemeinde Eußenheim bis auf Weiteres ein generelles und
absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf
Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim
ohne Ausnahme ausgesprochen werden. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich
innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die
ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten
Grundstücken.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung
besteht in unserer Region, insbesonders für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen
etc. allerhöchste Brandgefahr.
Die Stadt Karlstadt ist angesichts der extrem hohen
Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche Art von offenem Feuer
ausnahmslos zu untersagen.
Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf
– auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene
Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird – sobald
es die Witterungsverhältnisse zu-lassen – sofort über die Presse bekannt
gegeben.
Info unter: www.karlstadt.de