Am Tag der Deutschen Einheit startete eine Gruppe von Feuerwehrkameraden, Familienangehörigen und Freunden der Feuerwehr Karlstadt zum diesjährigen Ausflug in die Barockstadt Fulda. Nach einem windigen Sektfrühstück in der Rhön wurde als nächstes Ziel das Feuerwehrmuseum in Fulda angesteuert. Hier wurde wir durch das Museumsdepot und die Sonderausstellung „Luftschutzhilfsdienst“ geführt, bevor das Museum auf eigene Faust erkundet werden konnte. Anschließend speisten wir fürstlich im authentischen Rittersaal des Restaurants Ritter. Der Nachmittag stand ganz im Zeichen des Barock mit einer Führung durch das Stadtschloss Fulda und die Altstadt. Auf dem Weg gen Heimat legten wir in Thalau eine Abschlussrast beim Hirschen ein. Die Gruppe aus Jung und Alt, von 4 bis 85 Jahren, kehrte bei Dunkelheit nach einem erlebnisreichen Tag nach Karlstadt zurück.
05.08.2019 | Aufhebung des absoluten Verbotes von offenem Feuer im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim
Die Stadt Karlstadt hebt das am 1. Juli 2019 erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet von Karlstadt aufgrund der aufgrund der Regenfälle in den letzten Tagen und der dadurch veränderten Witterungsverhältnisse in den letzten Tagen mit sofortiger Wirkung auf.
Quelle: Stadt Karlstadt
02.07.2019 | Verbot von offenem Feuer im Gesamtstadtgebiet von Karlstadt und Eußenheim
Aufgrund der akuten Brandgefahr wird durch die Stadt Karlstadt in Absprache mit der Gemeinde Eußenheim bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim ohne Ausnahme ausgesprochen. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Die Bevölkerung wird im eigenen Interesse dringend aufgefordert – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – sofort über die Presse bekannt gegeben.
Quelle: Stadt Karlstadt
Hohe Waldbrandgefahr in Unterfranken:

Hinweise zur Vermeidung von Bränden
Würzburg (ruf) – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht in weiten Teilen Unterfrankens weiterhin eine hohe Waldbrandgefahr.
Die Regierung von Unterfranken bittet daher die Bevölkerung, folgende Hinweise zu beachten:
In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein.
Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein.
Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer befallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.
Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.
Quelle: Regierung von Unterfranken