Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.

Aus diesem Grund muss bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim ausgesprochen werden. Das Verbot gilt auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen sowie für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze und für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Das Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.

Die Stadt Karlstadt fordert die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen öffentlich bekannt gegeben.

Die Stadt Karlstadt bittet um Verständnis.

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