Verbot von offenem Feuer

Verbot von offenem Feuer im Gesamtstadtgebiet von Karlstadt und Eußenheim

Gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Karlstadt in Absprache mit der Gemeinde Eußenheim bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim ohne Ausnahme ausgesprochen werden. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.

Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insb. für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Die Stadt Karlstadt ist angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.

Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – sofort über die Presse bekannt gegeben.

(Quelle: karlstadt.de)

Kategorien: Aktuelles