+ + + Achtung! + + +

Aktuell liegt der Waldbrandgefahrenindex bei 5 und hat somit die höchste Gefahrenstufe erreicht.

Amtliche Mitteilung der Stadt Karlstadt

Brandverhütung und -bekämpfung
Verbot von offenem Feuer im Gesamtstadtgebiet von Karlstadt und Eußenheim
Gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Karlstadt in Absprache mit der Gemeinde Eußenheim bis auf
Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim ohne Ausnahme ausgesprochen werden. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem
Verbot ausgenommen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für
Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insb. für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc allerhöchste Brandgefahr.
Die Stadt Karlstadt ist angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche
Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.
Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – sofort über die Presse bekannt gegeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Karlstadt, 10.06.2022
Uli Heck
Geschäftsführender Beamter

https://www.karlstadt.de/Eigene_Dateien/01-verwaltung/aktuelles/bekanntmachung_verbot_offenes_feuer_10.06.2022__002_.pdf

Schwelbrand in Karlstadter Schreinerei geht glimpflich aus

Um 16:37 Uhr lief bei der Integrierten Leitstelle in Würzburg der Alarm auf, welche umgehend die Feuerwehren aus Karlstadt, Karlburg, Himmelstadt, das BRK Main-Spessart, die PI Karlstadt sowie die UG-ÖEL und Mitglieder der Kreisbrandinspektion alarmierte. Nach Eintreffen der ersten Kräfte am Einsatzort konnte der Schwelbrand im Spänebunker schnell lokalisiert werden.

Um den Brand unter Kontrolle zu bringen, musste der Bunker, der etwa mannshoch mit Sägespänen gefüllt war, komplett geleert werden.

Die Einsatzdokumentation übernahm die UG-ÖEL. Mittels Drohne machte man sich von der Einsatzstelle ein Bild aus der Luft.

Um den Einsatz möglichst koordiniert abarbeiten zu können, wurden infolgedessen vier Einsatzabschnitte gebildet. EA1: Bereitschaftsraum Kreisbauhof für alle nachrückenden Kräfte, EA2: Atemschutzüberwachung, EA3: Spänebunker und EA4: Keller.

Durch die Reibungslose Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Blaulichtorganisationen konnte der Schaden auf rund 10 – 15.000 Euro eingegrenzt werden. So schätzt die Polizei Unterfranken die Schadenshöhe.

Nach rund 4 Stunden schweißtreibender Arbeit konnten die insgesamt rund 70 Einsatzkräfte die Einsatzstelle verlassen. Eine Wärmebildkamera wurde dem Betreiber leihweise überlassen, um die Örtlichkeiten zu kontrollieren.

Bereits im Jahre 1971 ereilte die Schreinerei ein ähnliches Unglück. Hier wütete jedoch ein Vollbrand, welcher dieses Mal zum Glück verhindert werden konnte.

„Rauchentwicklung aus Gebäude – mehrere Personen in Gefahr“

Das war die Alarmmeldung für die Übung der Freiwilligen Feuerwehr Karlstadt am Dienstagabend im Stationsweg. In einem leerstehenden Gebäue der Stadt Karlstadt konnte hier unter realistischen Bedingungen geübt werden.

Nach der Erkundung von Zugführer und Gruppenführern wurden die ersten Befehle erteilt. Unter Atemschutz drangen mehrere Trupps zur Menschenrettung und Brandbekämpfung in das Gebäude ein. Die Brandwohnung sowie der Treppenraum des Mehrfamilienhauses wurde mit einer Nebelmaschine komplett verraucht, so dass realen Einsatzbedingungen vorhanden waren. Für Personen an den Fenstern wurde die Drehleiter bzw. die Steckleiter eingesetzt. Nachdem alle Personen aus dem Gebäude gerettet wurden sowie das fiktive Feuer gelöscht wurden, wurde das Gebäude durch einen Lüfter belüftet.

Nach dem Übungsende wurde in einer großen Runde die Übung besprochen und die gewonnenen Erkenntnisse dokumentiert, so dass diese in weitere Übungen und das künftige Einsatzgeschehen einfließen können.

Wir bedanken uns bei der Stadt Karlstadt für die Bereitstellung des Übungsobjektes.

Ukrainehilfe der Feuerwehren der Stadt Karlstadt

Am vergangenen Freitag den 11.03.22 trafen sich die Kamerad:innen der Feuerwehr Karlstadt, nach Aufruf des Landesfeuerwehrverbands Bayern im örtlichen Feuerwehrhaus und packten dort Material & Ausrüstungsgegenstände für Hilfsorganisationen im Kriegsgebiet Ukraine zusammen.

Einsatzkleidung, Helme, Feuerwehrstiefel, Lampen, technisches Gerät und weitere Ausrüstung wurde von den Ortsteilen zum Gerätehaus nach Karlstadt geliefert. Die Helfer:innen verpackten am Freitag die Ausrüstung auf insgesamt 7 Paletten fertig zur Abreise ins Krisengebiet.

Unterstützung fand die Aktion durch die Firma Mahr Feuerwehrbedarf Würzburg mit Einsatzbekleidung, Stiefeln sowie technischem Gerät. Hierfür möchten wir uns im Namen der Feuerwehren der Stadt Karlstadt bedanken. Ein weiterer Dank geht an die Firma KMB Himmelstadt, sie unterstütze mit Paletten, Verpackungsmaterial und Kartonagen.

Bürgermeister Michael Hombach machte sich selbst ein Bild der Aktion und bedankte sich beim 1.Kommandaten Andreas Büttner für die geleistete Arbeit. Mit dieser Aktion möchten wir einen Teil zum Zivilschutz der ukrainischen Bevölkerung beitragen und die Kamerad:innen im Kriegsgebiet unterstützen.

Verbot von offenem Feuer im Stadtgebiet Karlstadt und in Eußenheim

Gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Karlstadt in Absprache mit der Gemeinde Eußenheim bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim ohne Ausnahme ausgesprochen werden. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen.

Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insb. für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.
Die Stadt Karlstadt ist angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.

Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – sofort über die Presse bekannt gegeben.