Aktuell liegt der Waldbrandgefahrenindex bei 5 und hat somit die höchste Gefahrenstufe erreicht.

Amtliche Mitteilung der Stadt Karlstadt

Brandverhütung und -bekämpfung
Verbot von offenem Feuer im Gesamtstadtgebiet von Karlstadt und Eußenheim
Gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Karlstadt in Absprache mit der Gemeinde Eußenheim bis auf
Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet von Karlstadt und Eußenheim ohne Ausnahme ausgesprochen werden. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem
Verbot ausgenommen.
Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für die ausgewiesenen städtischen Grillplätze, als auch für
Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insb. für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc allerhöchste Brandgefahr.
Die Stadt Karlstadt ist angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit verbindlich gehalten, jegliche
Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.
Wir fordern die Bevölkerung im eigenen Interesse dringend auf – auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen – sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – sofort über die Presse bekannt gegeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Karlstadt, 10.06.2022
Uli Heck
Geschäftsführender Beamter

https://www.karlstadt.de/Eigene_Dateien/01-verwaltung/aktuelles/bekanntmachung_verbot_offenes_feuer_10.06.2022__002_.pdf

Kategorien: Aktuelles