Die Stadt Karlstadt hebt das am 17.06.2021 erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet von Karlstadt aufgrund der Regenfälle in den letzten Tagen und der dadurch veränderten Witterungsverhältnisse mit sofortiger Wirkung auf.

Trotz der Aufhebung des Feuerverbotes, rät die Stadt Karlstadt dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weist darauf hin, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Sinnvollerweise sollte auf das Grillen in gefährdeten Bereichen gänzlich verzichtet werden. In jedem Fall muss Vorsorge getroffen werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen (PflAbfV) nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind verbrannt werden dürfen
kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100m angezündet werden darf.
in den Wäldern Rauchverbot vom 01. März bis 31. Oktober für Besucher besteht.

Quelle: Stadt Karlstadt

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