Abschließen der Haustür bei Mehrfamilienhaus verboten

Eine abgeschlossene Haustür schützt besser vor Einbrechern. Trotzdem ist es nicht erlaubt, in Mehrfamilienhäusern die Tür zu verschließen. Grund: Im Notfall kann das für die Hausbewohner zur Falle werden.

Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden, entschied das Landgericht Frankfurt am Main. Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich parat haben.

Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner. In dem verhandelten Fall, über den das Fachmagazin „NJW Spezial“ (Heft 17/2015) berichtet, hatte die Wohnungseigentümergesellschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter am Frankfurter Landgericht entschieden aber, dass das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, und kippten den Beschluss.

Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Da ist der richtige Schlüssel nicht immer griffbereit. Ist dann die Haustür zu, sitzen sie in der Falle (Az.: 2-13 S 127/12).

Eine Alternative kann laut „NJW Spezial“ der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich.

Quelle: Merkur

Siehe: Bayerische Bauordnung, Abschnitt V, Artikel 33 und 35